Immobilien Goost | Trennung, Scheidung, Tod.

Was wird aus meiner Immobilie in der Zukunft?

Immobilienmakler Goost kümmert sich um den Immobilienbesitz rund um Köln

Veränderungen sind Teil des Lebens. Das wird immer dann sehr schmerzlich bewusst, wenn Trennung, Scheidung, Unfall oder gar Tod ins Leben treten. Neben den psychischen Belastungen, die solche Ereignisse bei den Beteiligten hervorrufen, sind es oft gerade auch die materiellen Dinge, die dann das gewohnte Leben schlagartig bedrohen. Immobilienmakler und Immobilienmediator Christian Goost aus Köln möchte hier die Themen rund um die Immobilie einmal im Detail beleuchten.

Während liquide Mittel wie Bankguthaben oder Aktienbesitz vergleichsweise einfach zu (ver-)teilen sind, verhält es sich beim Immobilienbesitz sehr oft ganz anders.

Manchmal sind es teilweise noch offene Finanzierungen, die Schwierigkeiten bereiten. Manchmal sind es Erbengemeinschaften, die sich durch Uneinigkeit gegenseitig große Schmerzen zufügen. Allen Problemen liegt spätestens beim Eintreten die Erkenntnis zugrunde, dass man „eigentlich vorher“ eine saubere vertragliche Lösung hätte finden müssen. Immobilienmakler Goost von Goost Immobilien in Köln ist mit diesen Themen vertraut und ist für seine Kunden der kompetente Ansprechpartner.

Immobilienmakler Christian Goost ist Partner

Ein Immobilienmakler ist kein Jurist und darf demzufolge auch keine Rechtsberatung geben. An diesen Rechtsgrundsatz wollen wir uns von Immobilienbüro Goost auch strikt halten. Ein paar Gedanken können wir jedoch aus unserer langjährigen Berufserfahrung von Immobilienmakler Christian Goost aus Köln und seinen Mitarbeitern zum Thema Trennung, Scheidung, Tod beisteuern. Getreu unserer Philosophie, dass wir unsere Kunden seriös und umfassend beraten, weisen wir auf immer wiederkehrende Eventualitäten oder auch klassische Fehlerquellen hin. Für die effektive und rechtssichere Beratung verweisen wir dann auf ausgewiesene Fachleute. Immobilienmakler Goost von Goost Immobilien in Köln versteht sich nämlich als Partner für seine Kunden.

Immobilienkauf ist Teamsache

Im Idealfall bilden unsere Kunden rund um Köln zusammen mit Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater, Bank und uns als Immobilienmakler ein vertrauensvoll Team. Jeder hat seine fest zugewiesene Rolle.

Am Anfang erteilt der Kunde an den Immobilienmakler einen Auftrag. Das trifft für den Verkauf einer Immobilie im Falle von Trennung, Scheidung, Tod genauso zu, wie für den Ankauf von Wohneigentum.

Die Anlässe können sehr verschieden sein. Das kann der Ankauf einer Wohnung oder eines Hauses von einem Ehepaar oder anderen Partnern sein. Oder aber auch der Verkauf einer Immobilie im Falle einer Trennung oder Scheidung.

Auch der Verkauf einer Immobilie durch das Eintreten eines Erbfalles ist ein solcher Anlass. Oft ist nicht klar, was die Immobilie eigentlich wert ist und da sind wir ebenfalls der richtige Immobilienmakler.

Die Fachleute: Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater, Bank, Immobilienmakler – Goost Immobilien Köln

Sobald wir von Immobilien Goost mit unserem potentiellen Kunden die „Rahmenbedingungen“ abgesteckt haben, raten wir als Kölner Immobilienmakler parallel dazu, Kontakt mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt aufzunehmen.

Unter „Rahmenbedingungen“ verstehen wir zum Beispiel die zukünftigen Besitzverhältnisse, wenn ein Ehepaar oder eingetragene Partnerschaften sich mit der Anschaffung von Wohneigentum befasst (Gibt es einen Besitzer? Besitzen die Käufer gemeinsam die Immobilie?).

Auch im umgekehrten Fall, nämlich bei Trennung, Scheidung, Tod, besprechen wir mit unseren Kunden ausführlich die Grundlagen.

Selbstverständlich kommen hier ziemlich schnell die Preisvorstellungen zur Sprache. Meistens fällt in diesem Zusammenhang das Stichwort „Finanzierung“ bzw. „Bank“. Als Kölner Immobilienmakler weisen wir vorsorglich unsere Kunden darauf hin, sich mit einem Kreditinstitut in Verbindung zu setzen. Idealerweise bilden dann Finanzierer und Steuerberater das Team, das den Kunden optimal berät. Ein Rechtsberater hilft zusätzlich, den Plan juristisch einwandfrei zu gestalten.

Saubere Vertragsgestaltung beim partnerschaftlichen Immobilienkauf

Wie bereits erwähnt, erspart eine frühzeitige juristische Beratung oft sehr viel Ärger und Ungemach. Im Überschwang der Gefühle wird bei einer Eheschließung oder der Eintragung einer Partnerschaft übersehen, welche Risiken im Falle einer Scheidung oder Trennung auf die Beteiligten zukommen können. Dann wird guter Rat richtig teuer und man merkt, dass man am falschen Ende gespart hat. Auch wenn die Schmetterlinge im Bauch den Blick für eine spätere Trennung oder Scheidung verstellen, sollte man eine Tatsache nicht aus den Augen verlieren: In Deutschland wird jährlich mehr als jede dritte Ehe getrennt. Immobilienmakler Goost aus Köln rät hier gerne das Gespräch mit einem Notar zu suchen.

Immobilien Goost | Trennung, Scheidung, Tod.

Die gute Wahl: Juristische Beratung

Wir selbst haben schon erlebt, dass Immobilien ohne saubere Vertragsgestaltung im Streitfall nicht den Wert erzielt haben, den sie eigentlich erzielen hätten können. Deshalb können wir als Kölner Immobilienmakler nur an alle Partner-Immobilienkäufer immer wieder appellieren: Eine Beratung vor dem Fest bei einem Rechtsanwalt oder Notar ist immer preisgünstiger, als nach dem Fest ein Immobilienverkauf im Streit. Die Festtagslaune gerät in aller Regel sehr schnell in Vergessenheit. Und dann wird’s richtig teuer.

Notar besiegelt den Immobilienkauf

Wir von Immobilien Goost, Ihrem lokalen Immobilienmakler aus Köln, setzen gemäß unserer Geschäftsphilosophie auf Seriosität. Erst wenn alle Beteiligten (Verkäufer, Käufer, Rechtsanwalt, Steuerberater, Bank, Immobilienmakler) ihre Arbeit sauber erledigt haben und sich natürlich auch einig sind, kommt der Notar ins Spiel. Er ist sozusagen der Höhepunkt aller Bemühungen. Im Notariat werden dann Käufer und Verkäufer quasi in einer Zeremonie nochmals über alle Vertragsdetails unterrichtet und auch gefragt, ob sie mit dem Inhalt der laut verlesenen Urkunde einverstanden sind. Noch sind Änderungen möglich! Erst wenn die Vertragspartner die Unterschrift geleistet haben, gibt es kein Zurück mehr.

Zug um Zug müssen dann die vereinbarten Vertragsgegenstände erfüllt werden. Das gilt insbesondere für den Geldfluss bei der Bezahlung bzw. Erhalt der vereinbarten Kaufsumme. Und natürlich die Übergabe der Immobilie, die wir als Kölner Immobilienmakler in der Regel begleiten.

Notar für die Beurkundung

Nachdem ein Immobiliengeschäft meistens einen hohen Wert darstellt, ist in der Regel ein Notar für die Abwicklung erforderlich. Nach § 311 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist eine notarielle Beurkundung erforderlich, um das Eigentum an einem Grundstück oder an grundstücksgleichen Rechten (Immokauf) an eine andere Person zu übertragen.

Die Notargebühren werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Meist liegen sie zwischen einem und 1,5 Prozent des Kaufpreises. Das ist im Fall Trennung, Scheidung, Tod immer noch günstiger als eine unangenehme Auseinandersetzung.

Tod und Erbfall im Zusammenhang mit Immobilien – Immobilienmakler und Mediator Christian Goost berät

In unserer langjährigen Geschäftspraxis haben wir schon viel erlebt. Am meisten Spaß bereitet es dem Immobilienmakler und Mediator Christian Goost aus Köln, wenn die leuchtenden Augen eines zufriedenen Kunden und/oder einer glücklichen Kundin „Danke“ sagen. Wenn die Kunden zufrieden sind, ist auch Immobilienmakler Goost zufrieden. Das Leben hält naturgemäß aber auch nicht so schöne Sachen parat. Mit dem Tod endet der Immobilienbesitz, denn das letzte Hemd hat keine Taschen. Niemand kann „in der Ewigkeit“ etwas mit einer Immobilie anfangen.

Rechtzeitige Vorsorge durch Testament

Deshalb sollte man bereits beizeiten für das unausweichliche Ende vorsorgen.

Schon alleine deshalb, den zukünftigen Erben eine ärgerliche Auseinandersetzung zu ersparen, empfiehlt es sich rechtzeitig mit einem Rechtsanwalt oder Notar über eine Verteilung zu sprechen. In der jüngsten Zeit hat uns die Corona-Pandemie sehr schmerzlich vor Augen geführt, was „rechtzeitig“ bedeutet. „Rechtzeitig“ heißt nicht „bei Gelegenheit“, sondern unverzüglich bei Immobilienerwerb. Im Klartext: Immer wenn Werte vorhanden sind, sollte der verantwortungsbewusste Besitzer für die „Zeit danach“ eine Verfügung treffen, ist sich Immobilienmakler Goost aus Köln sicher.

Die Immobilie im Testament

Die Form eines Testaments überlässt der Gesetzgeber in Deutschland weitgehend dem „Vererber“, der juristisch als „Erblasser“ bezeichnet wird. Die beiden wichtigsten Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments sind das handschriftliche und das notarielle Testament.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist für das handschriftliche Testament die Anforderung hinterlegt, dass es eindeutig lesbar, handschriftlich und eigenhändig vom Erblasser verfasst und unterschrieben sein muss. In den §§ 2247, 2267 ist noch weiter ausgeführt, dass die Unterschrift mit Vor- und Zunamen geleistet und das Testament mit Ort und Datum versehen werden soll.

Sicherheit durch einen Notar

Immobilienmakler Goost von Goost Immobilien in Köln rät dazu, bei Immobilienbesitz sicherheitshalber einen Notar mit der Errichtung eines Testaments zu beauftragen. So kann sicher gestellt werden, dass alle juristischen Erfordernisse erfüllt werden und tatsächlich der letzte Wille so dokumentiert wird, wie es der Erblasser für richtig hält.

Schließlich hat der Eigentümer zu Lebzeiten meistens viel Herzblut in seine Immobilie gesteckt und möchte, dass sein – oftmals als „Lebenswerk“ bezeichnetes Eigentum – nach seinem persönlichen Willen ausgesuchten Erben zugute kommt.

Immobilien Goost berät seine Kunden umfassend

Auch wenn Immobilienmakler Goost von Goost Immobilien in Köln keine Rechts- und Steuerberatung geben (darf), sind unsere Kunden in besten Händen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen am Immobilienmarkt verweisen wir auf juristische und steuerrechtliche Themen und bitten unsere Kunden diese vor und während des Kaufprozesses mit den geeigneten Fachleuten zu besprechen. Trennung, Scheidung, Tod sollte bei allen Immobiliengeschäften auch ein Thema für die Vertragsgestaltung sein.

Nur so werden alle Beteiligten mit einem Immobilienkauf oder –verkauf glücklich. Selbstverständlich soll jeder Kunde sich einen Fachpartner wählen mit dem er vertrauensvoll zusammenarbeitet. Auf Wunsch nennen wir auch gerne die Partner, mit denen wir in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht haben. Immer unserem Anspruch getreu: Immobilienservice aus einer Hand mit dem Kölner Immobilienmakler Goost.