Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF)

[Update. Stand Juli 2023]

Da dieser Beitrag vor dem finalen Beschluss des KfW-Programms „Wohneigentum für Familien“ erschienen ist, finden Sie hier ein Update mit den finalen Eckpunkte

Die wichtigsten Eckpunkte für das „Baukindergeld 2023“

„Wohneigentum für Familien (WEF)“. Dieser Arbeitstitel taucht in den Medien als Nachfolger für ein überaus erfolgreiches Förderprogramm des Bundes auf. Im Volksmund hieß diese Maßnahme „Baukindergeld“. „Leider hat es das Bundesbauministerium nicht hinbekommen, im direkten Anschluss an das auslaufende Förderprogramm ein adäquates neues Förderinstrument zu schaffen“, bedauert der Immobilienmakler aus Köln Christian Goost.

Seit Jahren Wohnungsbauziele krachend verfehlt

Das ist umso ärgerlicher, als dass das von der Bundesregierung selbstgesteckte Ziel von jährlich 400.000 neu gebauten Wohnungen im Jahr 2022 weit verfehlt wurde. Sicherlich wird es auch im Jahr 2023 wieder nicht erreicht. Ob es an der Bundesbauministerin liegt, kann ich nicht beurteilen. Hierzu hat der Kölner Immobilienmakler gerade erst mit dem Nachrichtensender n-tv gesprochen. Sicher wäre es aber gut, wenn endlich Fachministerien mit Fachleuten besetzt werden würden. Immobilienfachleute oder Menschen, die durch ihre Ausbildung und Erfahrung auf dem Bausektor Fachkompetenz verkörpern, wären sicher kein Schaden für die Führung des Bauministeriums. Nebenbei: Jeder Baufachbetrieb kennt den Meisterzwang in seiner Sparte.

Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF) soll im Sommer 2023 kommen

„Jammern nützt aber nichts!“, ist der auf Wohneigentum spezialisierte Immobilienmakler Christian Goost überzeugt. „Wir wollen nun einmal das Bekannte hier zusammenfassen und einen kleinen Überblick über das geplante Förderprogramm ‚Wohneigentum für Familien (WEF)‘ geben. Leider hält sich das Bundesbauministerium mit offiziellen Informationen derzeit (Frühjahr 2023) extrem zurück. Deshalb blicken wir zunächst einmal auf die bisherige Förderung durch den Bund.“

Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF) hieß früher „Baukindergeld“

‚Alter Wein in neuen Schläuchen‘ heißt das, was vermutlich im Sommer 2023 auf uns zukommen wird. Was früher ‚Baukindergeld‘ hieß, wird bald Förderprogramm „Wohneigentum für Familien (WEF) 2023“ heißen so der Kölner Immobilienmakler. Und das waren bisher die wesentlichen Voraussetzungen:

  • Anspruch haben Alleinerziehende und Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind
  • Die staatliche Förderung erstreckt sich auf den erstmaligen Kauf oder Neubau von Wohneigentum
  • Pro Kind kann ein Zuschuss von insgesamt 12.000 Euro (also für 10 Jahre jeweils 1.200 Euro jährlich) beantragt werden
  • Der Antragsteller darf höchstens ein maximales Haushaltseinkommen von 90.000 Euro bei einem Kind haben. Jedes weitere Kind erhöht das zuschussfähige Haushaltseinkommen um jeweils 15.000 Euro
  • Der notarielle Kaufvertrag oder die Baugenehmigung müssen unterzeichnet sein
  • Die Beantragung ist erst nach dem Einzug möglich. Ab da gilt eine Frist von sechs Monaten

Was wird mit dem Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF) gefördert?

„Solange die Details des neuen Baukindergeldes noch nicht auf dem Tisch liegen, gehe ich davon aus, dass in etwa die bisherigen Typen von Wohneigentum gefördert werden.“ so der Kölner Immobilienmakler.

Es ist also von folgenden förderfähigen Immobilientypen auszugehen, sofern ein Förderantrag erstmalig vom Antragssteller gestellt wird:

  • Kauf oder Bau eines Ein- oder Zweifamilienhauses
  • Erwerb einer Eigentumswohnung
  • Kauf einer selbst bewohnten Wohnimmobilie, die bisher gemietet wurde

Was wird mit dem Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF) auch künftig nicht gefördert?

Um Missverständnissen vorzubeugen ist hier die Liste der Immobilien bzw. Maßnahmen, die über dieses Programm auch zukünftig nicht förderfähig sein werden:

  • Bestandsbauten: Sanierung, Modernisierung, An- oder Umbau
  • Immobilien an denen ein sogenanntes Voreigentum besteht: unentgeltliche Überlassung, Vermietung und Nießbrauch
  • Übertragenes oder erworbenes Immobilieneigentum zwischen Verwandten (Kinder, Eltern, Großeltern etc.) und dem Antragsteller oder dem Ehe- bzw. Lebenspartner
  • Ferienwohnungen bzw. -häuser
  • Wohneigentum, das durch Schenkung bzw. Erbfall erworben wurde

Förderprogramme von Bund, KfW und Land NRW

Über den Nachfolger des Baukindergeldes am besten informiert sind beispielsweise Banken und Sparkassen. Dort kann man auch die Förderanträge einreichen.

„Ich empfehle deshalb immer die Fachleute der Banken und Sparkassen zu kontaktieren. Eine Vorinformation im Internet ist gut, die beste Hilfestellung bekommt man jedoch erfahrungsgemäß von den Finanzfachleuten vor Ort“, so Christian Goost. „Interessante Internet-Adressen sind entweder das KfW Zuschussportal oder gleich die Homepage des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Selbstverständlich lohnt es sich auch, die Website des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen mit seinen Förderprogrammen zu konsultieren.“

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Warum fördert eigentlich der Staat Wohneigentum für Familien

Mit der Einrichtung der staatlichen Förderung rund um das Wohneigentum für Familien will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, dass zusätzlicher Wohnraum von einem Personenkreis geschaffen wird, der einerseits den größten Bedarf hat, aber andererseits finanziell eher weniger in der Lage ist, diese Mammutaufgabe zu stemmen.

Die kriminellen Betrugsfälle um die Coronahilfen haben uns gezeigt, dass staatlich Förderung auch Betrüger anlockt. Deshalb sind die Anforderungen sehr restriktiv und auch deshalb wird die oben angeführte Ausschlussliste streng eingehalten.

Mit welchem Betrag förderte der Staat Wohneigentum für Familien

Im bisherigen Programm hatte der Staat eine sehr attraktive Perspektive für junge Familien zu bieten. Denn einerseits war die Grenze des maximalen Haushaltseinkommens auf interessante 90.000 EUR festgelegt. Andererseits stieg die Grenze des maximalen Haushaltseinkommens pro Kind um 15.000 EUR.

Auch der Förderbetrag von 1.200 EUR pro Jahr und Kind stieg mit der Anzahl der Kinder. Was bedeutet das konkret?

  • 1 Kind (maximales Haushaltseinkommen 90.000 Euro): Förderung 1.200 EUR p. a./10 Jahre
  • 2 Kinder (maximales Haushaltseinkommen 105.000 Euro): Förderung 2.400 EUR p. a./10 Jahre
  • 3 Kinder (maximales Haushaltseinkommen 120.000 Euro): Förderung 3.600 Euro p. a./10 Jahre

Sollten weitere Kinder hinzukommen, konnte man bisher diese Zahlen entsprechend fortschreiben, weil die Anzahl der Kinder, für die man den Zuschuss beantragen konnte, war nicht begrenzt.

Als Nachweis für das Haushaltseinkommen musste der Antragssteller die Steuerbescheide der beiden letzten Jahre vorlegen. Hieraus wurde das durchschnittliche Einkommen berechnet.

Welche Kriterien für das WEF 2023 sind zu erwarten

„Natürlich bin ich kein Wahrsager, zumal in der Politik manchmal eigenartige Entscheidungen getroffen werden“, meint der auf Wohneigentum spezialisierte Kölner Immobilienmakler Christian Goost. „Nachdem aber verschiedene Faktoren wie Inflation, steigende Zinsen und steigende Preise einen enorm negativen Einfluss auf die Baukonjunktur haben, wurde diese ab Anfang 2023 regelrecht abgewürgt. Andererseits besteht gerade in einem Ballungsraum wie Köln ein enormer Bedarf an Immobilien für Familien. Deshalb erwarte ich, dass die Politik entsprechend reagiert und sich am Baukindergeld der vergangenen Jahre orientiert. Sobald sich Ministerin Geywitz zu den konkreten Eckpunkten des neuen ‚Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF)‘ äußert, werde ich hier weitere Informationen veröffentlichen“, so Immobilienmakler Christian Goost, Inhaber des Immobilienbüro Goost in Köln.

Hinweis:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.