Sanierungspflicht beim Eigentümerwechsel – Was Hausbesitzer 2025 wissen müssen

Die Sanierungspflicht beim Eigentümerwechsel 2025 ist für viele Hausbesitzer eine Herausforderung. Wer eine ältere Immobilie kauft, erbt oder geschenkt bekommt, muss sich mit den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2024 auseinandersetzen. Innerhalb von zwei Jahren sind verbindliche Sanierungsmaßnahmen umzusetzen, und diese können schnell Kosten im fünfstelligen Bereich verursachen.

Warum gibt es die Sanierungspflicht beim Eigentümerwechsel?

Das GEG 2024 verfolgt ein klares Ziel: Deutschland will bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Da Immobilien für mehr als ein Drittel des deutschen Energieverbrauchs verantwortlich sind, setzt der Gesetzgeber auf verpflichtende energetische Sanierungen. Besonders beim Eigentümerwechsel sieht er eine ideale Gelegenheit, veraltete Gebäudetechnik zu modernisieren.

Diese Regelung existiert bereits seit 2009, wurde jedoch mit dem GEG 2024 präzisiert und verschärft. Entscheidend ist: Die Sanierungspflicht beginnt automatisch, sobald ein neuer Eigentümer im Grundbuch steht – egal, ob die Immobilie gekauft, geerbt oder geschenkt wurde.

Wer ist von der Sanierungspflicht beim Eigentümerwechsel 2025 betroffen?

Die Sanierungspflicht beim Eigentümerwechsel 2025 gilt für alle Ein- und Zweifamilienhäuser, deren neue Eigentümer nach dem 1. Februar 2002 ins Grundbuch eingetragen wurden. Wer bereits vor diesem Stichtag als Eigentümer selbst in seinem Haus wohnte, genießt umfassenden Bestandsschutz.

Besonders für Erben ist die Regelung problematisch. Auch wenn Kinder jahrelang mit den Eltern im Familienhaus gelebt haben, müssen sie nach der Erbschaft die Sanierungspflichten erfüllen. Der Bestandsschutz ist strikt an das Eigentumsrecht gekoppelt und nicht an die Nutzung. Mit der Grundbucheintragung läuft deshalb automatisch die zweijährige Frist an.

Welche Sanierungsmaßnahmen schreibt das GEG 2024 beim Eigentümerwechsel vor?

Das GEG 2024 nennt drei konkrete Maßnahmen, die umgesetzt werden müssen.

Dämmung der obersten Geschossdecke

Die erste Maßnahme betrifft die Dämmung der obersten Geschossdecke. Das Gesetz fordert einen maximalen U-Wert von 0,24 W/(m²K). Um diesen Wert zu erreichen, ist bei Standard-Dämmstoffen mindestens eine Stärke von 14 Zentimetern nötig. Alternativ können Eigentümer auch das gesamte Dach dämmen.

Austausch alter Heizungsanlagen

Die zweite Maßnahme betrifft alte Heizungsanlagen. Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen Eigentümer austauschen. 2024 betrifft dies alle Anlagen mit Baujahr 1994 und früher. Diese veralteten Heizungen halten das Heizwasser konstant auf 70 bis 90 Grad Celsius, selbst wenn kein Wärmebedarf besteht.

Moderne Brennwert- oder Niedertemperaturkessel sind ausgenommen. Gleiches gilt für Wärmepumpen und Holzheizungen. Seit 2024 schreibt das Gesetz außerdem vor: Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens 65 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen.

Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen

Die dritte Maßnahme ist die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen. Ungedämmte Rohre in Kellern oder Dachböden wirken wie Heizkörper und verschwenden dadurch Energie. Diese Maßnahme ist vergleichsweise günstig und rechnet sich oft innerhalb weniger Jahre.

Welche Ausnahmen und Sonderregelungen gibt es bei der Sanierungspflicht?

Nicht jeder Eigentümer muss automatisch sanieren. Die wichtigste Ausnahme ist der Bestandsschutz für Alteigentümer vor dem 1. Februar 2002. Denkmalgeschützte Gebäude sind ebenfalls privilegiert, da die Pflicht hier nur gilt, wenn sie mit dem Denkmalschutz vereinbar ist.

Außerdem greift eine Ausnahme bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Wenn Sanierungen unverhältnismäßig teuer wären, können Eigentümer eine Befreiung beantragen. Dieser Begriff wird allerdings sehr streng ausgelegt. Als Faustregel gilt: Die Sanierungskosten sollten sich durch eingesparte Energie innerhalb einer angemessenen Zeit amortisieren.

Welche Kosten entstehen durch die Sanierungspflicht beim Eigentümerwechsel 2025 und welche Förderungen gibt es?

Die Kosten unterscheiden sich deutlich. Eine Dachdämmung kostet zwischen 30 und 60 Euro pro Quadratmeter, Rohrdämmung zwischen 3 und 9 Euro pro laufendem Meter. Am teuersten ist meist der Heizungstausch mit 12.000 bis 35.000 Euro je nach Technologie.

Es gibt jedoch verschiedene Förderungen, die die Belastung verringern. Die KfW bietet zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen. Das BAFA gewährt Zuschüsse für erneuerbare Heizsysteme. Die neue Heizungsförderung 2024 übernimmt bis zu 70 Prozent der Anschaffungskosten. Selbstnutzer können zusätzlich 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre steuerlich absetzen.

Wichtig ist: Eigentümer müssen Förderanträge immer vor Beginn der Maßnahmen stellen. Deshalb lohnt sich eine frühzeitige Beratung durch Energieberater.

Wie wird die Sanierungspflicht beim Eigentümerwechsel kontrolliert und sanktioniert?

Die Einhaltung wird systematisch überwacht. Bezirksschornsteinfeger prüfen bei Heizungskontrollen auch Leitungsdämmung und Heizungsalter. Wer die Vorgaben nicht einhält, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Da die Kontrollen strenger geworden sind, verfolgen die Behörden Verstöße inzwischen sehr konsequent.

Zudem müssen Handwerksbetriebe Unternehmererklärungen erstellen, die Eigentümer zehn Jahre lang aufbewahren.

Welche Tipps gibt es für Käufer und Verkäufer im Zusammenhang mit der Sanierungspflicht?

Immobilienkäufer sollten den Sanierungsbedarf vor dem Kauf genau prüfen. Ein Blick in den Energieausweis und die Kontrolle der technischen Anlagen verhindern unangenehme Überraschungen. Eine Energieberatung oder die Nutzung der Sanierungskosten als Argument bei Preisverhandlungen kann ebenfalls sinnvoll sein.

Auch Verkäufer sollten offen über bestehende Sanierungspflichten informieren. Wer diese verschweigt, riskiert rechtliche Probleme und Konflikte mit Käufern. Offene Kommunikation und ein realistischer Preis schaffen Vertrauen und beschleunigen den Verkauf.

Fazit: Was bedeutet die Sanierungspflicht beim Eigentümerwechsel 2025 für Hausbesitzer?

Die Sanierungspflicht beim Eigentümerwechsel 2025 wirkt auf den ersten Blick wie eine große Belastung. Mit guter Planung, der Nutzung von Förderungen und einer zukunftsorientierten Umsetzung kann sie jedoch zur Chance werden. Eigentümer sichern damit den Wert ihrer Immobilie, sparen langfristig Energiekosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.


Was Kunden über uns sagen

Bewertungen auf unabhängigen Portalen sprechen für sich: 5 von 5 Sternen, Lob für Kompetenz, Engagement und Transparenz. Viele Kunden empfehlen Goost Immobilien weiter (ProvenExpert).

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Planen Sie einen Verkauf oder Kauf? Kontaktieren Sie mich gerne!

Goost Immobilien

Deutz-Mülheimer Straße 183a

51063 Köln

📞 Telefon: 0221 / 485 30 774

✉️ E-Mail: kontakt@goost-immobilien.de

🌐 www.goost-immobilien.de

Ansprechpartner: Christian Goost

Ähnliche Beiträge