Heizungsgesetz 2024: Was Hausbesitzer und Immobilienbesitzer jetzt wissen müssen

Die wichtigsten Fakten und Tipps für Sie!

Das neue Heizungsgesetz 2024, offiziell als Gebäudeenergiegesetz (GEG) bekannt, bringt erhebliche Änderungen für Haus- und Immobilienbesitzer. Das Gesetz zielt darauf ab, fossile Brennstoffe zu ersetzen und den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen zu fördern. Was bedeutet das konkret für Ihr Eigenheim oder Ihre Kapitalanlage? Wir haben die wichtigsten Fakten und Tipps für Sie zusammengefasst.


Das Wichtigste auf einen Blick

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Für bestehende Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung:

  • Große Städte (>100.000 Einwohner):Frist bis spätestens 30. Juni 2026.
  • Kleinere Städte: Umstellung bis zum 30. Juni 2028.

Wichtig: Bestehende Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden, solange sie funktionsfähig sind. Das Gesetz greift nur bei Neuinstallationen oder irreparablen Schäden.


Welche Heizsysteme sind erlaubt?

Wenn Sie über einen Heizungstausch nachdenken, bietet das Gesetz viele technologieoffene Lösungen. Diese Optionen sind erlaubt und erfüllen die Vorgaben:

  • Elektrische Wärmepumpen: Ideal für energieeffiziente Neubauten und gut gedämmte Altbauten.
  • Hybridheizungen: Kombination aus Wärmepumpe und fossilen Brennstoffen (z. B. Gas oder Öl).
  • Biomasseheizungen: Verwendung von nachhaltigen Pellets, Holz oder Hackschnitzeln.
  • Solarthermie: Nutzung der Sonnenenergie für Warmwasser und Heizungsunterstützung.
  • H2-ready-Gasheizungen: Zukünftig umrüstbar auf Wasserstoff.
  • Anschluss an Fern- oder Nahwärmenetze: Besonders in urbanen Regionen attraktiv.

Was bedeutet das für Immobilienbesitzer?

Wenn Sie Immobilien besitzen, sei es als Selbstnutzer oder Vermieter, sollten Sie sich frühzeitig informieren, welche Maßnahmen anstehen könnten. Dabei gelten klare Regelungen:

  • Bestehende Öl- und Gasheizungen:Dürfen weiter betrieben werden, solange sie funktionieren.
  • Zunehmender Anteil erneuerbarer Energien: Ab 2029 müssen fossile Heizungen mindestens 15 % erneuerbare Energie nutzen. Dieser Anteil steigt bis 2045 auf 100 %.
  • Fördermöglichkeiten: Der Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme wird großzügig gefördert (siehe unten).

Für Vermieter gibt es die Möglichkeit, Modernisierungskosten anteilig auf die Miete umzulegen – maximal 10 % der Kosten, begrenzt auf 50 Cent pro Quadratmeter und Monat.


Attraktive Förderungen für Hausbesitzer

Das Heizungsgesetz bringt nicht nur Vorgaben, sondern auch zahlreiche staatliche Förderungen mit sich. Diese sollen den Umstieg auf erneuerbare Energien finanziell attraktiv machen:

  • Grundförderung: 30 % der Investitionskosten.
  • Geschwindigkeitsbonus: 20 % zusätzliche Förderung für Heizungswechsel vor Ende 2028.
  • Einkommensabhängiger Bonus: 30 % extra bei einem Haushaltseinkommen unter 40.000 €.
  • Maximale Förderung: Bis zu 70 % der Kosten, gedeckelt auf 30.000 €.

Für Immobilienbesitzer mit mehreren Objekten lohnt sich der Blick auf KfW-Förderprogramme, die sowohl Zuschüsse als auch zinsvergünstigte Kredite anbieten.


Unsere Empfehlungen für Hausbesitzer und Vermieter

  1. Planen Sie frühzeitig: Prüfen Sie, welche Heizsysteme für Ihre Immobilie geeignet sind, und holen Sie sich eine Energieberatung. Diese ist bei fossilen Heizungen ohnehin Pflicht.
  2. Förderungen nutzen: Informieren Sie sich über KfW- und BAFA-Förderprogramme. Ein schneller Umstieg wird belohnt!
  3. Attraktivität Ihrer Immobilie steigern:Klimafreundliche Heizsysteme erhöhen den Wert Ihrer Immobilie und machen sie für Käufer und Mieter attraktiver.

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Fazit: Jetzt handeln zahlt sich aus

Das Heizungsgesetz 2024 ist ein wichtiger Schritt in Richtung klimafreundliches Wohnen. Mit den richtigen Maßnahmen können Haus- und Immobilienbesitzer nicht nur die Vorgaben erfüllen, sondern auch langfristig Energiekosten senken und von attraktiven Förderungen profitieren.

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