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Das neue Energieeinsparungsgesetz (GEG) gilt seit 2020

Das neue Energieeinsparungsgesetz (GEG) gilt seit 2020 | Immobilienmaklerbüro von Christian Goost informiert | Energieausweis

Das neue Energieeinsparungsgesetz (GEG) für Immobilien gilt seit 2020 und ist sehr sinnvoll, weiß Immobilienmakler Christian Goost vom Immobilienmaklerbüro in Köln zu berichten. Das Energieeinsparungsgesetz wirkt sich somit auch indirekt auf den Energieausweis für Immobilien aus. Denn kaum eine Gefahr bedroht die Menschen momentan mehr, als der Klimawandel. Die schrecklichen Bilder der verheerenden Regengüsse im Ahrtal einerseits und die furchtbaren Waldbrände im Süden Europas und Kanadas andererseits machen deutlich, dass die Menschheit unbedingt handeln muss.

Viel zu lange setzten die Politiker auf die Regulierung des CO2-Ausstoßes durch „den Markt“. Allmählich setzt sich die Erkenntnis durch, dass Abwarten nicht mehr genügt und der Gesetzgeber eingreifen muss. Im Zuge dieser neuen Erkenntnis ist auch die Neuregelung des Energieeinsparungsgesetz (GEG) zu sehen. Es trat am 1. November 2020 in Kraft und ersetzte das alte Energieeinsparungsgesetz (EnEG), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Was steht im neuen Energieeinsparungsgesetz (GEG)?

Weil die bisherigen Gesetze den modernen energetischen Ansprüchen nicht gerecht werden, wurde im November 2020 das neue Energieeinsparungsgesetz (GEG) erlassen. Verantwortlich ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). In der Gesetzesnovelle werden erstmalig die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig umgesetzt.

Sehr positiv für Häuslebauer ist darin, dass die bis dato geltende energietechnische Anforderung für Neubauten und Sanierung nicht verschärft wird. Der Grund ist einleuchtend: Es sollen unzumutbare Mehrkosten für Neubauten und Sanierungen vermieden werden.

Wesentliche Neuerungen des Energieeinsparungsgesetz (GEG)

Weil die Technik zur Erzeugung aus gebäudenah erzeugtem Strom in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht hat, darf die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien künftig auch durch diese erfüllt werden. Was sperrig klingt, ist eigentlich ganz einfach: Solarenergie oder Erdwärme ist hier gemeint.


Der nächste Punkt zielt auch auf die im oder auf dem Haus gewonnene Energie aus Sonne, Wind oder Biomasse ab: Diese darf künftig auf die energetische Bilanz der Immobilie angerechnet werden.


Viele der im Energieeinsparungsgesetz (GEG) geregelten Dinge sind für den Laien kaum verständlich. Und dann wird es beim Hauskauf oder Hausverkauf echt schwierig.

Durchblick beim Energieeinsparungsgesetz (GEG)

Immobilienmakler Christian Goost, Fachmann und Inhaber von einem Immobilienmaklerbüro aus Köln, hat jedoch den Durchblick. Denn das Energieeinsparungsgesetz (GEG) gehört zu seinem täglichen Geschäft. Beinahe immer, wenn das Thema „Hausverkauf“ ansteht, muss das Energieeinsparungsgesetz (GEG) beachtet werden. Im Gesetz steht nämlich, dass gemäß den „Maßgaben im Klimaschutzprogramm 2030 … in den Fällen des Verkaufs und bei bestimmten größeren Sanierungen von Ein- und Zweifamilienhäusern eine obligatorische energetische Beratung des Käufers bzw. Eigentümers“ vorgeschrieben ist (Quelle: BMI).

Vorgaben bei Verkauf oder Neuvermietung: Energieeinsparungsgesetz (GEG)

Halten wir fest: Bei einem Verkauf oder der Neuvermietung einer Immobilie hat der Eigentümer die Verpflichtung, die Vorgaben des Energieeinsparungsgesetz (GEG) zu erfüllen. Ziel ist es, Käufer oder Mieter über Energieverbrauchskosten und die sich daraus ergebenden schädlichen Co2-Werte in Kenntnis zu setzen. Achtung: Der Energieausweis ist vom Eigentümer aber nur bei einem Mieter- bzw. Eigentümerwechsel vorzulegen. Selbst genutztes Wohneigentum ist genauso wenig betroffen, wie bestehende Mietverhältnisse.

Nebenbei: Sollten Sie ein Baudenkmal – also eine Burganlage, Palais, Königsschloss oder ähnliches besitzen, sind Sie selbstverständlich vom GEG befreit. Auch Ihr Gartenhäuschen von bis zu 50 Quadratmetern „Wohnfläche“ bleibt vom GEG verschont.

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Zwei Arten des Energieausweises

Es gibt nach dem Energieeinsparungsgesetz (GEG) zwei Arten des sogenannten „Energieausweis“. Den „Bedarfsausweis“ und den „Verbrauchsausweis“

Der Bedarfsausweis gibt vereinfacht gesagt Auskunft über den Energiebedarf der Immobilie.

Dazu werden folgende Parameter berücksichtigt:

Baujahr, Gebäudetyp, Adresse, Anzahl der Wohnungen und Gesamtwohnfläche, technischen Gebäude- und Heizungsdaten lt. Angaben des Architekten, Installateurs bzw. Heizungsherstellers. Die Vorteile liegen auf der Hand. Die sich ergebenden Kennwerte sind genauer, weil eventuelle Leerstände nicht berücksichtigt werden. Der Aufwand für die Datenermittlung ist aber höher und damit sind die Kosten für die Erstellung dieses Energieausweises teurer.

Damit ist aber auch klar, dass dieser Energieausweis genauer ist als der Verbrauchsausweis.

Dieser berücksichtigt zwar ebenfalls die üblichen Gebäudedaten, bezieht aber die tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre mit ein. Dazu werden die offiziellen Abrechnungsdaten der einzelnen Mietparteien herangezogen. Nachdem diese in der Regel bereits vorliegen, sind die anfallenden Kosten für den Verbrauchsausweis niedriger. Auch Immobilienmakler Goost erstellt für Immobilien rund um Köln Energieausweise.

Welcher Energieausweis für welche Immobilie?

Das Energieeinsparungsgesetz (GEG) gibt die Pflicht für die Energieausweisart vor. Grundsätzlich gilt erst einmal, dass für Neubauten seit dem Inkrafttreten (November 2020) ein „Bedarfsausweis“ obligatorisch ist.

Für alle anderen Wohngebäude gilt vereinfacht gesagt, dass beide Energieausweise möglich sind. Ausnahme: Gebäude mit 1-4 Wohneinheiten, Bauantrag vor dem 01.11.1977 und Nichterfüllung der Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung.

Büro- oder Verwaltungsgebäude, Gewerbe- oder Einkaufszentren und ähnliche Gebäude benötigen einen sogenannten „Energieausweis für Nichtwohngebäude“. Dort werden zusätzlich Kennzahlen über Klimatisierung und Beleuchtung herangezogen.

Energieeinsparungsgesetz (GEG) – ein Fall für das Immobilienmaklerbüro Goost

Gerade beim GEG wird deutlich, dass das Thema „Energieausweis“ absolut nichts für Laien ist. Steigt man nämlich weiter in die Details ein, wird es richtig kompliziert. Kaum ein Vermieter oder Verkäufer einer Immobilie weiß doch tatsächlich, dass die Nichterstellung eines Energieausweises ernsthafte juristische Konsequenzen bis zu einer Geldstrafe von 10.000 EUR nach sich ziehen kann. Immobilienfachleute kennen sich aus und wissen Bescheid.


Genau an dieser Stelle bietet das Immobilienmaklerbüro Goost sein Knowhow an. Üblicherweise beginnt nämlich die heiße Phase eines Immobilienverkaufs oder einer Wohnungsvermittlung über den Immobilienmakler mit der Erstellung eines sogenannten Exposés. Nachdem vorher ein ausführliches und kostenloses Beratungsgespräch mit Christian Goost stattgefunden hat, werden alle erforderlichen Unterlagen für das bevorstehende Geschäft ermittelt. Für einen seriösen Immobilienmakler gehören natürlich auch die Gebäudeeckdaten dazu. Wenn der Geschäftspartner von dem Kölner Immobilienmakler Christian Goost dies wünscht, wird mit diesen Daten schnell und kostengünstig der jeweilige erforderliche Energieausweis erstellt. Denn diese Daten sind zwingend erforderlich für die Anzeige und Vermarktung bzw. Vermietung des Immobilienobjektes beispielsweise in den Medien.

Immobilienmaklerbüro Goost – seit über 20 Jahren auf dem Markt

Immobilienmakler Christian Goost und sein Immobilienmaklerbüro in Köln versteht diesen Service als die perfekte Rundumbetreuung seiner Kunden. Nachdem er über 20 Jahre speziell in Köln am Immobilienmarkt tätig ist, wissen diese optimale Betreuung bei Immobiliengeschäften zahlreiche Kunden zu schätzen. Viele dieser Geschäftsbeziehungen bestehen seit Anfang seines erfolgreichen Immobilienmaklerbüros. Oftmals vertrauen die Erben zufriedener Kunden wieder der Markteinschätzung und der damit verbundenen kompetenten Sachkenntnis des Kölner Immobilienmaklers Goost.

Fakten für Miet- und Kaufinteressenten

Schon bei der ersten Information sollten der Interessent im Maklerexposé, der Internet- oder Zeitungsannonce auf den Energiekennwert und die Energieeffizienzklasse Wert legen. Die Stufen gehen von A+ bis H. Wohngebäude mit einem normalen Verbrauch liegen durchschnittlich in Klasse E. Je weiter vorne im Alphabet, desto besser.

Der Energieausweis beinhaltet in der Regel auch Modernisierungsempfehlungen. Diese sollte man bei der Kaufpreisverhandlung durchaus mit dem Verkäufer diskutieren. Bei der Anmietung kann man fragen, ob eine Modernisierung geplant ist.

Interessant ist in diesem Fall ist auch die Tatsache, dass die Modernisierungskosten immer Sache des Eigentümers sind. Bei laufenden Mietverträgen ist eine Umlegung auf die Mietparteien nicht zulässig.

Immobiliengeschäfte sind Vertrauenssache

Seit mittlerweile zwei Jahrzehnten vertrauen viele Kunden, die Immobiliengeschäfte in und um Köln getätigt haben, Immobilienmakler Christian Goost, dem Inhaber des gleichnamigen Immobilienmaklerbüros. In dieser Zeit haben sich viele Veränderungen auf dem Immobilienmarkt ergeben. Nicht zuletzt stellt das seit November 2020 novellierte Energieeinsparungsgesetz (GEG) eine neue Herausforderung für Käufer und Mieter von Häusern und Wohnung dar.

Dieser Herausforderung begegnet Immobilienmakler Christian Goost mit permanenter Weiterqualifikation durch Schulungen und Zusatzausbildungen. Deshalb hat er auch 2021 wieder die Auszeichnung BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS erhalten. Als einziges unabhängiges Qualitätssiegel in der Branche der Immobiliendienstleister genießt diese Auszeichnung ein beachtliches Renommee – national und international. Bei der Vergabe dieser Auszeichnungen wird großen Wert auf Kriterien wie Seriosität, Erfahrung, objektive Beratung, Marktkenntnis, Angebotsvielfalt, Angebotsqualität und After-Sales-Service gelegt.


Testen Sie das Immobilienmaklerbüro des Immobilienmaklers Christian Goost aus Köln und vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen Beratungstermin. Für Sie tun wir unser Bestes!