Fernabsatzverträge Immobilien, Immobilienbüro Goost

Fernabsatzverträge bei Immobilien

Immobilienmakler Goost aus Köln erklärt den Hintergrund zum Widerrufsrecht

Fernabsatzverträge bei Immobilien? Zugegeben, das klingt im ersten Moment doch sehr weit hergeholt, weiß der Kölner Immobilienmakler aus der Praxis zu berichten. Warum soll ein „Fernabsatzgesetz“ bei Geschäften mit Immobilien zum Tragen kommen? Beispiel: Wenn ich bei einem Händler über das Internet eine Waschmaschine in der Farbe Blau bestelle und der Händler liefert eine rote, dann ist es sehr plausibel, dass ich von (m)einem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte. Aber in den seltensten Fällen wird eine Eigentumswohnung verschickt, bei der sich der Inhalt des Päckchens von den getroffenen Vereinbarungen unterscheidet. Wozu also ein Widerrufsrecht beim Maklervertrag für Immobilien? Um die Sinnhaftigkeit dieser Regelung zu verstehen, ist es erforderlich, dass wir vom Maklerbüro Goost uns hiermit etwas näher beschäftigen.

Maklerbüro Goost und das Fernabsatzverträge bei Immobilien

Nachdem bei juristischen Dingen der Humor sehr schnell ein Loch hat, wollen wir dies hier ausschließlich faktenorientiert manchen. Trotzdem aber der Hinweis: Wir vom Immobilienbüro Goost informieren hier über eine gesetzliche Regelung, geben aber keine Auskünfte im Sinne einer Rechtsberatung. Dafür sind Rechtsanwälte und Notare die richtigen Ansprechpartner.

Die aktuelle Gesetzeslage für Fernabsatzverträge bei Immobilien (2022)

Folgende Aussage ist absolut nichts für schwache Nerven: Das Fernabsatzgesetz gibt es gar nicht. Besser gesagt: Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr. Es war ehemals ein Gesetz, das das Fernabsatzrecht regelte. Es ging darin um den Verbraucherschutz beispielsweise bei Fernabsatzverträgen von Immobilien. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat es am 30. Juni 2000 (BGBl. I S. 897) in Kraft. Es fiel damals in eine Zeit der umfassenden Schuldrechtsmodernisierung und trat bereits am 31. Dezember 2001 (Art. 6 Nr. 7 G vom 26. November 2001, BGBl. I S. 3138, 3187) wieder in den Ruhestand. Dafür gliederte es der Gesetzgeber in das grundlegende Gesetzeswerk der Bundesrepublik Deutschlands ein, in das BGB.

Gibt es einen Nachfolger des Fernabsatzgesetzes für Immobilien?

In Deutschland gibt es wenige Dinge, die nicht gesetzlich geregelt sind. So ist in § 26 Landesreisekostengesetz in NRW folgende Regelung anzutreffen: „Wenn ein Beamter während der Dienstreise stirbt, so ist die Dienstreise beendet.“ Wer hätte das wirklich vermutet?

Deshalb ist also auch nicht verwunderlich, dass das ehemalige Fernabsatzgesetz wieder auferstanden ist. Und zwar im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Es betrifft auch wieder Fernabsatzverträge bei Immobilien. Die Bestimmungen aus dem ehemaligen Fernabsatzgesetz haben die Juristen teilweise wörtlich übernommen und in den §§ 312b ff. BGB sowie in der BGB-Informationspflichten-Verordnung integriert. Da viele Gesetzestexte ständig der sich wandelnden Realität anpassen müssen, wurde es allerdings immer wieder modernisiert und fortschrieben. Dazu aber später mehr.

Was regelt der § 312b BGB denn genau?

Um sich mit dieser juristischen Materie genauer auseinander zu setzen, sehen wir uns zunächst einmal den Gesetzestext im Original an (Quelle https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312b.html):

§ 312b Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

(1) Außerhalb von Geschäftsräumen, bspw. Maklerbüro, geschlossene Verträge sind Verträge,

1. die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist,

2. für die der Verbraucher unter den in Nummer 1 genannten Umständen ein Angebot abgegeben hat,

3. die in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, bei denen der Verbraucher jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers persönlich und individuell angesprochen wurde, oder

4. die auf einem Ausflug geschlossen werden, der von dem Unternehmer oder mit seiner Hilfe organisiert wurde, um beim Verbraucher für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu werben und mit ihm entsprechende Verträge abzuschließen.

Dem Unternehmer stehen Personen gleich, die in seinem Namen oder Auftrag handeln.

(2) Geschäftsräume im Sinne des Absatzes 1 sind unbewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt, und bewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt. Gewerberäume, in denen die Person, die im Namen oder Auftrag des Unternehmers handelt, ihre Tätigkeit dauerhaft oder für gewöhnlich ausübt, stehen Räumen des Unternehmers gleich.

Maklervertrag, Immobilien, Fernabsatzvertrag

Was bedeutet das Fernabsatzgesetz im Klartext für Verträge bei Immobilien?

Lange Zeit waren Geschäfte mit Immobilien von der BGB-Regelung zum Fernabsatzgesetz nicht betroffen. Erst seit dem 13. Juni 2014 gilt das Widerrufsrecht nach den neuen Regelungen auch in Bezug auf den Maklervertrag. Demnach haben Verbraucher das Recht, Verträge, die den gesetzlichen Regelungen von BGB 312b unterliegen, innerhalb einer 14-tägigen Frist zu widerrufen. Darunter fallen alle Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen bspw. eines Maklerbüros, also über das Internet, per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief zustande gekommen sind.

Wann spricht man überhaupt von einem Vertrag?

Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn ein Kunde einen Immobilienmakler beauftragt, eine passende Immobilie bzw. einen Käufer oder Mieter für eine Immobilie zu finden und der Immobilienmakler diesen Auftrag annimmt. Bis Ende 2020 reichte schon eine schriftliche Anfrage für einen Immobilienwunsch, die von einem Maklerbüro beantwortet wurde, für ein Zustandekommen eines Maklervertrags.

Seit dem 23.12.2020 gilt ein neues Maklerrecht. Das Gesetz regelt, dass Maklerverträge, bei denen es um die Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern geht, nur noch in Textform gültig sind. Weitere Informationen zum neuen Maklerrecht finden Sie auch hier in unserem entsprechenden Blog-Beitrag.

Was bedeutet das in der alltäglichen Immobilienwelt?

Der Maklervertrag muss auch über das Widerrufsrecht informieren. In der Regel gibt es zum Maklervertrag einen schriftlichen Anhang, der die genauen Regelungen zum Widerrufsrecht erfasst. Üblicherweise muss die Widerspruchsbelehrung durch eine separate Unterschrift vom Immobilieninteressenten mit Ort, Datum und Unterschrift bestätigt werden.

Schneller Besichtigungstermin trotz 14-tägiger Widerrufsfrist?

Wie weiter oben schon angesprochen, gibt es in Deutschland kaum etwas, was nicht gesetzlich geregelt ist. Das sorgt einerseits für Klarheit im Falle von späteren Uneinigkeiten, andererseits im Vorfeld für Irritationen nach dem Motto: „Muss das wirklich sein?“.

Ein Immobilienmakler muss nämlich neben der schriftlichen Widerrufsbelehrung und der Belehrung über die Provision, zudem darauf hinweisen, dass der Interessent ausdrücklich verlangen kann, dass der Immobilienmakler vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen soll.

Auch dieser Punkt sorgt manchmal für Unverständnis und irritierte Nachfragen. Dazu nimmt Immobilienmakler Christian Goost vom Maklerbüro aus Köln folgendermaßen Stellung: „Nur dann, wenn der Interessent dem vorzeitigen Tätigwerden zustimmt, kann und darf ich vor Ablauf der 14 Tage bereits einen Besichtigungstermin mit dem Interessenten durchführen!“

Rechtssicherheit für Fernabsatzverträge bei Immobilien

Ein seriöser Immobilienmakler hält sich an geltendes Recht – ohne ‚wenn‘ und ‚aber‘!

Ziel eines seriösen Immobilienmaklers wie Christian Goost vom Maklerbüro aus Köln ist es, konsequent kundenorientiert zu arbeiten. Dazu gehört auch, sämtliche Gesetze und Richtlinien ohne ‚wenn‘ und ‚aber‘ einzuhalten. Leider entwickelt sich daraus manchmal ein beinahe unüberschaubarer Wust an Formalitäten. Das bedeutet für Immobilienmakler Christian Goost: „Selbstverständlich möchte ich meine Kunden nicht mit Formalitäten behelligen, deren Sinn sich ihnen nicht erschließt. Mit Einführung des „Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie“ bin ich jedoch hierzu verpflichtet. Ich muss meine Kunden schriftlich, meist schon bei der ersten Kontaktaufnahme über ihr Widerrufsrecht beim Maklervertrag informieren, um meinen Provisionsanspruch nicht zu verlieren. Sollte ich auf die Widerrufsbelehrung verzichten, verlängert sich die Widerrufsfrist für den Interessenten um 1 Jahr, also auf 1 Jahr und 14 Tage.“

Fairer Umgang zwischen Immobilien(ver)käufer und Immobilienmakler

Im Zuge des umfassenden Verbraucherschutzes hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren viele grundlegende Verbesserungen für Immobilieninteressenten eingeführt. Das ist die eine Seite der Medaille. Wenn nun der Immobilienmakler konsequent die gesetzlichen Widerspruchsformalitäten einhält, bedeutet dies eine faire und rechtssichere Absicherung seiner Interessen.

Das ist keine Schikane, sondern ein äußerst fairer Ausgleich der Interessen.

Wenn es nämlich zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt und der Maklervertrag aufgrund der verlängerten Widerspruchsfrist gekündigt wird, ist der Käufer bzw. Verkäufer/Vermieter rein rechtlich gesehen nicht verpflichtet, eine Provision zu zahlen. Das kann auch nicht im Sinne eines seriösen Immobilienkäufers sein.

Verkauf von Immobilien

„Als Immobilienexperte in Köln haben wir den Prozess der Widerrufsbelehrung nach dem Fernabsatzgesetz vereinheitlicht, damit sich der Verkauf von Immobilien nicht unnötig verzögert. Deshalb versenden wir vom Maklerbüro Goost auf jede Immobilienanfrage eine standardisierte, elektronische Widerrufsbelehrung an den potentiellen Immobilieninteressenten. Bei dieser Art einer Widerrufsbelehrung erhalten die Interessenten die rechtlichen Hintergründe übermittelt und können per Klick den einzelnen, rechtlichen Auflagen zustimmen. Seit dem 23.12.2020 erhält zudem jeder Interessent, der sich für eine Eigentumswohnung oder für ein Einfamilienhaus interessiert eine zusätzliche Bestätigung seiner gemachten Angaben per Email, so dass das Textformerfordernis erfüllt wird. Ebenfalls kann der Interessenten im Zuge dieser Übersendung dieses elektronischen Formulars auch den sofortigen Beginn der Tätigkeit des Immobilienmaklers wünschen, so dass dieser keine 14 Tage auf seinen Besichtigungstermin warten muss. Somit haben wir den gesamten Prozess digitalisiert, damit der Interessent sich auf das wesentliche konzentrieren kann, nämlich die Immobilie selbst.“

Maklerbüro Goost – immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung

Selbstverständlich prüfen Juristen dieses Formular und bringen es – soweit erforderlich – immer auf den neuesten Gesetzesstand.

„Das ist unsere täglich gelebte Form der absoluten Kundenorientierung!“ Beim Maklerbüro Goost muss sich kein Kunde Gedanken darüber machen, ob alle gesetzlichen Normen eingehalten werden. Dafür steht Immobilienmakler Christian Goost mit seinem guten Namen. Denn immerhin ist er seit über 20 Jahren ein äußerst erfolgreicher Immobilienmakler in Köln mit tadellosem Ruf.

Sollten Sie bezüglich der Regelungen zum Fernabsatzgesetz bei Immobilien Fragen haben, dann steht Ihnen der Kölner Immobilienmakler Goost zur Verfügung. Grundlegende Dinge zum Widerrufsrecht des Maklervertrags kann Ihnen der Immobilienspezialist gerne beantworten, juristische Beratungen erteilen Ihnen gerne Rechtsanwälte oder Notare.